Vertragsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Anmeldung und Vertragsschluss
1.1Mit der Reiseanmeldung bietet der/die Teilnehmende den Vertragsabschluss verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, per E-Mail, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den/die Teilnehmende/-n auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmenden, für deren Vertragsverpflichtungen der/die Reiseteilnehmende wie für seine/ihre eigene Verpflichtung einsteht. Der Vertrag kommt nur durch die schriftliche Bestätigung durch die SPORTJUGEND BERLIN zustande.
1.2Bei Minderjährigen ist die Reiseanmeldung von den Erziehungsberechtigten vorzunehmen und zu unterzeichnen.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein vollständig ausgefülltes und durch den Hausarzt bestätigtes Teilnahmeblatt, das mit den Reiseunterlagen versandt wird.
3. Zahlung des Reisepreises
3.1Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung und Übermittlung des Sicherungsscheines im Sinne von §651 k Abs. 3 BGB werden 20% des Teilnahmebeitrages zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig. Eventuelle Rücktritts- und Umbuchungskosten werden sofort fällig.
3.2 Buchungen innerhalb von 21 Tagen vor Reisebeginn verpflichten den/die Teilnehmende/n zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises nach Maßgabe der vorstehenden Bedingungen.
3.3Geht der Anzahlungsbetrag nicht fristgerecht ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist die SPORTJUGEND zum Rücktritt und zur Berechnung von Schadensersatz berechtigt.
4. Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen in unseren Prospekten, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Bei Abweichungen zwischen den Angaben in der Reisebestätigung und unseren Prospekten gelten die Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, bedürfen für ihre Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
5. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Von Leistungsänderungen wird der/die Teilnehmende unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
6. Rücktritt des Reiseteilnehmers/der Reiseteilnehmerin, Umbuchung
6.1 Rücktritt
Der/die Reiseteilnehmende kann jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der SPORTJUGEND BERLIN schriftlich zu erklären. Tritt der/die Reiseteilnehmende vom Reisevertrag zurück oder die Reise nicht an, kann die SPORTJUGEND BERLIN Ersatz für
die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitigen Verwendungen pauschaliert. Der/die Reiseteilnehmende ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt und die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der SPORTJUGEND BERLIN. Die Höhe des pauschalen Ersatzanspruches vom Reisepreis vor Abreise staffelt sich wie folgt:
bis 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung keine Rücktrittskosten,
bis zum 40. Tag vor Reisebeginn 25%;
39. – 22. Tag vor Reisebeginn 40%;
21. – 7. Tag vor Reisebeginn 60%;
6 Tage vor Reisebeginn 75%;
Bei Nichterscheinen 90%.
Bei einem Rücktritt von der Flugreise nach Spanien werden bereits ab 01.05.2019 Rücktrittskosten in Höhe von 70% fällig.
6.2. Abtritt der Rechte und Pflichten an Dritte
Bis zum Reisebeginn kann der/die Teilnehmende auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner/ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die SPORTJUGEND BERLIN kann dem Eintritt des/der Teilnehmenden widersprechen, wenn dieser/diese den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seiner/ihrer Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegensteht. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er/sie und der/die Teilnehmende der SPORTJUGEND BERLIN gegenüber als Gesamtschuldner/-in für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6.3 Umbuchung
Bis zum 60. Tag vor Reiseantritt kann der/die Teilnehmende gegen eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25,00 eine Umbuchung vornehmen lassen. Die SPORTJUGEND BERLIN ist danach nicht mehr verpflichtet, Umbuchungswünsche des/der Reiseteilnehmenden entgegenzunehmen. In diesen Fällen wird dem/der Teilnehmenden anheim gestellt, den Reiserücktritt nach Maßgabe der vorstehenden Klausel zu erklären.
7. Rücktritt und Kündigung durch die SPORTJUGEND BERLIN
7.1Die SPORTJUGEND BERLIN kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der/die Reiseteilnehmende ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört, grobe Vergehen begeht (z.B. Straftaten wie Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwillige Sachbeschädigung)
oder wenn er/sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die SPORTJUGEND BERLIN behält sie den Anspruch auf den Reisepreis. Sie muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgemachten Beträge. Die Kosten für die Rückfahrt des/der Teilnehmers/-in und die Reisekosten für notwendige Begleitpersonen gehen zu Lasten der Erziehungsberechtigten. Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.
7.2Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnahmezahl, ist die SPORTJUGEND BERLIN bis 30 Tage vor Reiseantritt berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen, wenn in der Reiseausschreibung auf eine Mindestteilnahmezahl hingewiesen wird. Den eingezahlten Reisepreis erhält der/die Teilnehmende in voller Höhe unverzüglich zurück. Weitere Schadensersatzleistungen stehen ihm/ihr nicht zu.
8. Rücktritt/ Kündigung wegen höherer Gewalt
Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, wie z. B. Krieg, Streik, innere Unruhen, instabile politische Verhältnisse, Epidemien, hoheitliche Anordnungen oder Empfehlungen, Naturkatastrophen, Havarien oder Zerstörung oder wirtschaftliche Schließung von Unterkunftsstätten, sind die SPORTJUGEND BERLIN und der/die Reiseteilnehmende berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen. Bei Rücktritt vor Reisebeginn aus den vorgenannten Gründen erhalten die Teilnehmenden den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht. Die SPORTJUGEND BERLIN kann jedoch für erbrachte Leistungen ein Entgelt verlangen.
9. Gewährleistung, Mitwirkungspflicht
9.1Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der/die Reiseteilnehmende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Die SPORTJUGEND BERLIN kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Die SPORTJUGEND BERLIN kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
9.2Der/die Reiseteilnehmende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles ihm/ihr Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Ferner ist der/die Reiseteilnehmende verpflichtet, seine/ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Die Reiseleitung ist nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Ist die örtliche Reiseleitung nicht erreichbar, muss der/die Reiseteilnehmende sich an die SPORTJUGEND BERLIN wenden. Unterlässt der/die Reiseteilnehmende es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so kann der/die Reiseteilnehmende keine Gewährleistungsansprüche geltend machen.
9.3Der/die Reiseteilnehmende kann nach Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er/sie es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
9.4Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die SPORTJUGEND BERLIN innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der/die Reiseteilnehmende den Reisevertrag kündigen. Es wird in seinem/ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Dasselbe gilt, wenn dem/der Reiseteilnehmenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, der SPORTJUGEND BERLIN erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der SPORTJUGEND BERLIN verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des/der Reiseteilnehmenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der/die Reiseteilnehmende den Anspruch auf Rückführung. Er/Sie schuldet der SPORTJUGEND BERLIN den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn/sie von Interesse waren.
10. Haftung
10.1Bei Vorliegen eines Mangels kann der/die Reiseteilnehmende unbeschadet der Minderung des Reisepreises oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die SPORTJUGEND BERLIN nicht zu vertreten hat.
10.2 Haftungsbeschränkungen
10.2.1 Vertragliche Schadensersatzansprüche
Die vertragliche Haftung der SPORTJUGEND BERLIN für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 1. soweit ein Schaden des/der Reiseteilnehmenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. wenn die SPORTJUGEND BERLIN für einen dem/der Reiseteilnehmenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2.2 Deliktische Schadensersatzansprüche
Für alle Schadensersatzansprüche wegen Sachschäden aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung der SPORTJUGEND BERLIN auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt je Reiseteilnehmenden und Reise. Darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der/die Reiseteilnehmende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der SPORTJUGEND BERLIN in Textform geltend zu machen.
11.2Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651 i Absatz 3 BGB verjähren in 2 Jahren nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.
14. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Anmeldende, bzw. dessen gesetzliche/-r Vertreter/-in damit einverstanden, dass seine/ihre Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert und innerhalb der Sportorganisation verwendet werden.
15. Personenbeförderungsgesetz
Der Veranstalter versichert lt. Personenbeförderungsgesetz nur mit lizenzierten Busunternehmen zusammen zu arbeiten.
16. Einwilligung zur Verwendung von Personenabbildungen
Die SPORTJUGEND BERLIN beabsichtigt, in der Druckversion des Sportjugendreisen Kataloges sowie in Veröffentlichungen im Internet Personenabbildungen von Reiseteilnehmenden zu veröffentlichen und zu verbreiten. Personenabbildungen in diesem Sinne sind Fotos, die Reiseteilnehmende individuell abbilden. Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmenden in die Anfertigung von Personenabbildungen seitens der SPORTJUGEND BERLIN und die Veröffentlichung der Abbildungen ohne weitere Genehmigung im Katalog der Sportjugendreisen und auf den Veröffentlichungen im Internetauftritt der SPORTJUGEND BERLIN ein. Die Rechteeinräumung erfolgt ohne Vergütung und umfasst das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht Entstellung ist. Die Einwilligung für Einzelabbildungen ist jederzeit für die Zukunft widerruflich. Die Einwilligung ist jedoch bei Mehrpersonenabbildungen unwiderruflich, sofern nicht eine Interessenabwägung eindeutig zugunsten des/der Abgebildeten ausfällt.
17. Datenspeicherung
Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmende mit der Speicherung und Verarbeitung der übermittelten personenbezogenen Daten zur Durchführung des Reisevertrages sowie der Zusendung späterer Informationen für weitere Veranstaltungen der Sportjugend Berlin bzw. Übersendung von Katalogen der Sportjugendreisen einverstanden. Die Teilnehmenden können der Nutzung ihrer Daten für Zwecke der Information jederzeit schriftlich unter Angabe der vollständigen Adresse und der betreffenden Veranstaltung gegenüber der SPORTJUGEND BERLIN, Jesse-Owens-Allee 2, 14053 Berlin; E-Mail: d.herrmann@sportjugend-berlin.de, widersprechen oder Adressänderungen vornehmen lassen. Die Teilnehmenden sind berechtigt, auf Antrag und unentgeltlich, Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten zu erhalten. Sie haben das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung unrichtiger Daten. Ein Widerspruch zur Speicherung und Nutzung ihrer Daten für die Zukunft ist von den Teilnehmenden jederzeit formlos möglich. Die Speicherung und Verarbeitung der Daten erfolgt unter Beachtung der Vorschriften der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie ggf. weiterer einschlägiger Datenschutzvorschriften.
18. Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Für Streitigkeiten und Klagen gegen die SPORTJUGEND BERLIN ist der Gerichtsstand Berlin.
19. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages und der Teilnahmebedingungen zur Folge.
20. Verbraucherstreitbeilegung
Die SPORTJUGEND BERLIN nimmt nicht an einem freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei Pauschalreisen nach § 651a BGB
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Sportjugend Berlin im Landessportbund Berlin e.V. trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt die Sportjugend Berlin im Landessportbund Berlin e.V. über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Sportjugend Berlin hat eine Insolvenzabsicherung mit der r + v Allgemeine Versicherung AG Taunusstr. 1, 65193 Wiesbaden abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Sportjugend Berlin im Landessportbund Berlin e.V. verweigert werden.
Die Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de